Rechtliche Grundlagen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am
Markt (BGB §104 - §§ 114,115). Quelle: http://bundesrecht.juris.de
1. Geschäftsunfähigkeit (§104 BGB)
Geschäftsunfähig ist:
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat;
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand
seiner Natur nach ein vorübergehender ist;
wer wegen Geisteskrankheit entmündigt ist.
2. Der Taschengeldparagraph (§110 BGB)
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt
geschäftsfähig. Sie dürfen demnach nur solche Käufe tätigen, die sie mit
ihrem frei verfügbaren Taschengeld bezahlen können. Andere Käufe können
die Eltern, wenn sie nicht vorher ihre Zustimmung zu dem Geschäft gegeben
haben, rückgängig machen.
Für die Aufnahme von Schulden gilt sogar:
Nur wenn Eltern und Vormundschaftsgericht einer Kreditvergabe zustimmen,
können Jugendliche wirksam Schulden machen. Fehlt die Zustimmung von einem
der beiden Teile, sind die Schulden unwirksam, dies bedeutet, sie können
vom Kreditgeber nicht zurückgefordert werden.
3. Vorgaben der Kreditinstitute
Kredite werden nur an kreditfähige und kreditwürdige Personen
vergeben. Dies bedeutet, dass die Person, die einen Kredit bekommen möchte,
in der Lage und bereit sein muss, diesen Kredit zurückzubezahlen. Kreditfähig
sein meint, dass man rechtlich dazu in der Lage ist, einen Kredit aufzunehmen:
man muss voll geschäftsfähig sein. Kreditwürdig sein meint, dass man persönlich
und wirtschaftlich geeignet ist, einen Kredit zurückzubezahlen. Dies wird
im Rahmen einer Bonitätsprüfung geprüft (beispielsweise, ob ein regelmäßiges
Einkommen vorhanden ist, und ob bereits früher Kredite ordentlich zurückbezahlt
wurden.)
4. Sparkonto und Girokonto — Was ist für
mich das Richtige?
Jeder kann bei einer Bank oder Sparkasse ein Sparkonto einrichten.
Kinder und Jugendliche haben oft ein Sparkonto, das ihre Eltern für
sie eingerichtet haben.
Wie bei allen Geldgeschäften müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten
den Antrag unterschreiben.
Meist zahlt man eine geringe Mindestsumme ein, bevor man die Sparurkunde
— das Sparbuch erhält.
Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsen
Jederzeit kann man Geld auf das Sparkonto einzahlen, die Höhe der Summe
richtet sich nach dem, was man selbst einzahlen will.
Für Auszahlungen gibt es meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, aber
eine bestimmte Summe (maximal 2000 Euro) kann man ohne Kündigung im Kalendermonat
abheben.
Die Zinsen sind meist nicht fest, sondern orientieren sich an der Marktsituation.
Vorteile und Nachteile des Sparkontos
Keine Kosten.
Sehr flexibel.
Einzahlung beliebig oft und in beliebig hohen Beträgen.
Einfache Auszahlungen.
Ertragbringend durch Zinsen.
Sichere Anlage.
Nicht für tägliche Geldgeschäfte und den bargeldlosen Zahlungsverkehr
geeignet.
Girokonto
Wer kann ein Girokonto bekommen?
Jeder kann ein Girokonto bekommen, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht
nicht!!
Kinder und Jugendliche können - i.d.R. ab 13 Jahren - ein Girokonto
bei Kreditinstituten erhalten und das oft kostenlos.
Wie bei allen Geldgeschäften müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten
den Antrag unterschreiben.
Kann ich das Konto überziehen?
Als Minderjährige/r bin ich nur beschränkt geschäftsfähig und darf ein
Konto nicht überziehen bzw. die Bank oder Sparkasse darf mir auch mit
Erlaubnis der Eltern keinen Kredit einräumen!! (Hierzu gehört ein Beschluss
des Vormundschaftsgerichts).
Geschieht dies doch einmal, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.
Funktionen und Verwendungsmöglichkeiten
Auf ein Girokonto kann ich Bargeld einzahlen (Bareinzahlungen).
Ich kann von anderen Konten Überweisungen (Gutschriften) erhalten und
zu anderen Konten Überweisungen tätigen.
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kann ich einen sog. Lastschrifteinzug
vereinbaren (dies ist sinnvoll, wenn die Höhe der Zahlungen variiert z.
B. bei der Telefonabrechnung) oder einen Dauerauftrag einrichten. Der
Dauerauftrag sorgt dafür dass in den festgelegten Abständen eine bestimmte
Summe automatisch überwiesen wird (z. B. die Miete).
Manchmal (selten) kann man sogar Zinsen für das Guthaben auf dem Girokonto
bekommen, dies hängt von den Konditionen der Banken ab.
Viele Kreditinstitute bieten für Kinder und Jugendliche bis 18 und für
Auszubildende, Studierende sowie Zivil- und Wehrdienstleistende gebührenfreie
Girokonten an.
Mit Erlaubnis der Eltern können Minderjährige eine Service- oder Kundenkarte
des Kreditinstituts erhalten.
Mit dieser Karte können sie am Automaten Geld abheben, den Kontostand
erfragen und Kontoauszüge drucken lassen.
Eine EC- oder eine Kreditkarte kann man im Regelfall erst mit 18 Jahren
bekommen.
Man muss außerdem über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Kredit
Dispositionskredit (kurz Dispo)
Nennt man die Möglichkeit ein Konto bis zu einer vom Kreditinstitut
festgelegten Höhe zu überziehen, dafür zahlt man Zinsen,
ob, wann und in welcher Höhe man einen Dispo in Anspruch nimmt, kann
man ebenso wie die Rückzahlung selbst bestimmen.